Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG wegen Verstoßes gegen Informationspflichten

02. Dezember 2015
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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG vor. In dieser wird unserem Mandanten ein Verstoß gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten vorgeworfen.

Die Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG im Einzelnen

In dem Schreiben der Quante-Design GmbH & Co. KG wird näher angeführt, dass sich unser Mandant bei der Gestaltung eines Angebots im Rahmen seines Online-Shops nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten habe. Er habe es unterlassen, die Verbraucher über die weiterführenden Bedingungen der Inanspruchnahme und Gewährung einer Garantie zu informieren. Dies stelle einen Verstoß gegen Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 EGBGB und zugleich wettbewerbswidriges Verhalten dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Quante-Design GmbH & Co. KG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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