Abmahnung der Universum Film GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The Transporter Refueled“

10. Dezember 2015
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen gegen einen unserer Mandanten im Namen der Universum Film GmbH Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The Transporter Refueled“ geltend.

Die Abmahnung der Universum Film GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen der Internettauschbörse „bittorrent“ das Filmwerk „The Transporter Refueled“ anderen Nutzern weltweit zum Herunterladen angeboten zu haben. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Die Universum Film GmbH sei – so wird in dem Schreiben zumindest angegeben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an ebsagtem Werk geltend zu machen.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt wurde. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 600,- sowie Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 215,- bezahlen, die die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 1.600,- arbeiten. Insgesamt wäre damit ein Betrag i.H.v. EUR 815,- zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universum Film GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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