Abmahnung des FC Augsburg 1907 durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky wegen diversen Verstößen beim Verkauf von Tickets des FC Augsburg

16. Dezember 2015
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Die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky mahnen im Namen des FC Augsburg 1907 einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen, beim Verkauf von Tickets des FC Augsburg gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen verstoßen und den Sitzplan der WWK Arena unautorisiert genutzt zu haben.

Die Abmahnung des FC Augsburg 1907 im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer eBay-Auktion Tickets von FC Augsburg unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) und durch vermeintlich unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des Stadions, angeboten und veräußert habe. Hierdurch seien die Rechte des FC Augsburg 1907 verletzt worden.

Aufgrund der vermeintlichen Verstöße soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, wobei das entsprechende Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem wird unser Mandant dazu aufgefordert, Auskunft hinsichtlich der erzielten Mehrerlöse zu erteilen. Auch soll er Auskunft darüber erteilen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen veräußert wurden. Daneben soll er unter Zugrundelegung eines Streitwertes in Höhe von EUR 2.500.-, die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalt erstatten. Unserem Mandanten wird insoweit aber angeboten, gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von EUR 250.- die Angelegenheit vollumfänglich zu erledigen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des FC Augsburg 1907

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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