Abmahnung der Minerva UG durch die Rechtsanwälte Bauer & Volpert wegen Urheberrechtsverletzung an Homepage-Texten

06. September 2016
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Uns erreicht eine Abmahnung der Minerva UG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Bauer & Volpert. In dieser werden gegen unseren Mandaten Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an diversen Texten geltend gemacht.

Die Abmahnung der Minerva UG im Einzelnen

In dem Schreiben der Rechtsanwälte Bauer & Volpert wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen eines Werbeauftritts Texte von der Homepage der Minerva UG identisch bzw. nahezu unverändert übernommen zu haben, ohne hierfür eine entsprechende Lizenz zu besitzen. Durch diese vermeintlich widerrechtliche Verwendung der in Frage stehenden Texte seien die Urheberrechte der Minerva UG verletzt.

Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, wobei ein entsprechender Entwurf dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Daneben wird er dazu aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, in welchen Medien unser Mandant in welchem Umfang den streitgegenständlichen Text angeblich übernommen habe. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.044,40 bezahlen, welchen die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 25.000.- berechnet haben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Minerva UG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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