Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH durch die Volke Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB wegen irreführender Werbung mit Kundenbewertungen im Internet
Die Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH im Einzelnen
Im Einzelnen wird in der Abmahnung ausgeführt, dass unser Mandant in seinem Online-Shop mit der Zufriedenheit seiner Kunden werben würde, was mit Hilfe eines Logos und einer sog. Sternchenbewertung unter Angabe der Anzahl von abgegeben Bewertungen geschehe. Insgesamt ergebe sich aus einer deutlich fünf-stelligen Anzahl von Kundenbewertung die Note „sehr gut“. Angeblich unterlasse es unser Mandant dabei jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Vielzahl an Bewertungen von den Kunden nicht für den konkreten Online-Shop abgegeben worden seien. Er habe in dem Logo vielmehr unzulässiger Weise alle Bewertungen seiner gesamten Verkaufskanäle zusammengefasst, wodurch der potentielle Käufer irregeführt würde.
Unser Mandant soll deswegen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, der Entwurf einer solchen ist der Abmahnung beigefügt. Auch habe er die Kosten des Abmahnschreibens zu tragen, welche sich aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR berechnen, woraus sich ein zu zahlender Netto-Betrag in Höhe von 865,00 € ergebe.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Internetmarketing Bielefeld GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.