Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und fehlendem Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform auf eBay

12. September 2016
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Zum wiederholten Male liegt uns eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vor. Diesmal wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, dass er bei seinen Angeboten auf eBay eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwenden würde und den zwingend erforderlichen Hinweis zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegungsplattform unterlasse.

Die Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen

Näher führt der Verband in seiner Abmahnung aus, dass Verbraucher im Fernabsatzgeschäft über die Bedingungen, insbesondere das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechtes, die Rechtsfolgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular belehrt werden müssen. Eine dahingehende gesetzesmäßige Belehrung fehle in den Angeboten unseres Mandanten. Weiter sei er gegenüber Verbrauchern dazu verpflichtet, einen Link zu der von der EU-Kommission eingerichteten Online-Streitbeilegungsplattform und seine E-Mail-Adresse anzugeben. Dies unterlasse er aber gänzlich. Im Ergebnis läge somit ein Verstoß gegen §§ 3, 3a, 5 und 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor (UWG) vor.

Unser Mandant wird deswegen dazu aufgefordert, die gerügten Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen. Auch habe er hierzu eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll er die durch die Abmahnung entstandenen Kosten tragen, welche sich auf 232,05 EUR belaufen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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