Abmahnung der ProVima Warenhandels GmbH durch Faustmann Neumann Rechtsanwälte

14. April 2011
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Laut der Abmahnung der ProVima Warenhandels GmbH soll unser Mandant fußwärmende Körnerpantoffeln anbieten, welche hinsichtlich wesentlicher Gestaltungsmerkmale den von der ProVima Warenhandels GmbH vertriebenen Körner- bzw. Wärmepantoffeln entsprechen.

Die Abmahnung der ProVima Warenhandels GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der Faustmann Neumann Rechtsanwälte eine unlautere Nachahmung vorgeworfen. Er soll fußwärmende Körnerpantoffeln zum Verkauf anbieten, welche hinsichtlich der Gestaltungsmerkmale den von der ProVima Warenhandels GmbH vertriebenen Körner- bzw. Wärmepantoffeln entsprechen würden.

Die von unserem Mandanten angebotenen fußwärmenden Körnerpantoffeln seien sowohl hinsichtlich deren Form, Funktion als auch deren Erscheinungsbild mit den Körner- bzw. Wärmepantoffeln der ProVima Warenhandels GmbH identisch und würden daher über die betriebliche Herkunft täuschen.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant aufgefordert die beigefügte  Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Neben Auskunftsansprüchen wird außerdem ein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten gelten gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungender ProVima Warenhandels GmbH

Die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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