Abmahnung von Universal Pictures International Germany GmbH durch Rechtsanwälte Auffenberg & Witte
Die Abmahnung der Universal Pictures International Germany GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, den Kinofilm „Devil“ im Internet heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Da die Gegenseite vorgibt, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zu sein, wurde unser Mandant aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die angeblich entstandenen Abmahnkosten zu erstatten und Schadensersatz zu leisten.
Die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Pictures International Germany GmbH
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.