Abmahnung von Magmafilm GmbH durch Rechtsanwälte Urmann und Collegen

05. Mai 2011
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Laut der Abmahnung der Magmafilm GmbH soll unser Mandant das Werk "Charlene in Action / Die Schmiede der Stars" unberechtigt heruntergeladen und öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die Abmahnung der Magmafilm GmbH  im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Urmann und Collegen werfen unserem Mandanten vor durch Herunterladen und gleichzeitiges zur Verfügung Stellen des Werks „Charlene in Action / Die Schmiede der Stars“ zum Download gegen die ausschließlichen Nutzungsrechte der Magmafilm GmbH verstoßen zu haben.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Magmafilm GmbH

Die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann und Collegen erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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