Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte
Die Abmahnung von Universal Music GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der Rasch Rechtsanwälte vorgeworfen, durch die unerlaubte Verwertung des Musikalbums „The Beginning“ der Künstlergruppe The Black Eyed Peas deren Tonaufnahmen zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.
In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant aufgefordert, es zu unterlassen, das Musikrepertoire von deren Mandantin ohne Einwilligung im Internet verfügbar zu machen und sich zu verpflichten, eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 € zu zahlen. Außerdem werden neben Schadensersatz auch die durch die Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte entstandenen Kosten geltend gemacht. Weiterhin soll auch ein Anspruch auf Auskunftserteilung im Hinblick auf die vorgeblich erfolgte weitere Verwertung der streitgegenständlichen Tonaufnahmen bestehen.
In Verbindung mit der Abmahnung wurde zur Beilegung der Angelegenheit ein Vergleichsangebot in Höhe von 1.200,00 € unterbreitet.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH
Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen, meist vorformulierten Unterlassungserklärung dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.