Abmahnung von Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer

12. Mai 2011
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Laut der Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH soll unser Mandant den urheberrechtlich geschützten Film "Wickie und die starken Männer" in einer Tauschbörse unerlaubt verwertet haben.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH  im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird unserem Mandanten vorgeworfen, den urheberrechtlich geschützten Film „Wickie und die starken Männer“ in einer Tauschbörse zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten zu haben.

Gemäß dem Fall, dass urheberrechtlich geschützte Bild-/Tonaufnahmen im Internet illegal zum Tausch angeboten werden, wird vermutet, dass der Inhaber des Internetanschlusses als Täter persönlich verantwortlich und daher auch zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dabei kommt es lediglich darauf an, dass der Rechtsverstoß der Sphäre des Anschlussinhabers zuzuordnen ist.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung zum Ersatz des enstandenen Schadens aufgefordert.
Außerdem macht die Gegenseite einen Anspruch auf die hierdurch entstandenen Rechtsverfolgungskosten geltend.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen, meist vorformulierten Unterlassungserklärung dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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