Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer

09. Juni 2011
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Vorliegend wurde einer unserer Mandanten abgemahnt. Ihm wird vorgeworfen einen Musiktitel in einer Tauschbörse Dritten zur Verfügung gestellt zu haben.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany im Einzelnen

Es wurde folgender Vorwurf gegen unseren Mandanten erhoben:
Er soll das Musikalbum „Sting in the Tail“ der Scorpions illegal zum Herunterladen im Internet angeboten haben. Unser Mandant gilt als mutmaßlicher Störer aufgrund der Rückverfolgung seiner IP-Adresse. Da die Gegenseite behauptet, ihr stünden die ausschließlichen Verwertungsrechte zu, wurde unser Mandant aufgefordert Schadensersatz zu leisten und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany

Hier ist nun Vorsicht geboten, denn Unterlassungserklärungen beinhalten oft zu weitgehende Verpflichtungen.

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten? Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Fragen und beraten Sie gerne. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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