Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte

24. November 2009
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Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH, in welcher er für die angeblich unerlaubte Verwertung von für die Sony Music Entertainment Germany GmbH geschützte Werke verantwortlich gemacht werden sollte.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Unser Mandant wurde aufgrund des angeblichen unerlaubten Verwertens eines Musiktitels im Rahmen einer so genannten Internettauschbörse von der Sony Music Entertainment Germany GmbH auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurde er aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung zu unterzeichnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Grundsätzlich betrifft jede Abmahnung einen Einzelfall und sollte deshalb einer individuellen Überprüfung in rechtlicher Hinsicht unterzogen werden. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen ihnen gerne – auch bundesweit – im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

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