Abmahnung von Herrn Vogt durch Rechtsanwälte Nümann & Lang

11. November 2009
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Aufgrund einer angeblichen Verletzung des Urhebergesetzes wurde unser Mandant abgemahnt, weil er Musikwerk illegal öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Die Abmahnung des Herrn Vogt im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen in einer Tauschbörse (sog. Filesharingnetzwerk) das Musikwerk „Schöne neue Welt“ des Tonträgers „Bravo Black Hits Vol. 21“ durch Bereitstellen anderen Usern der Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Die Rechtsanwälte Nümann und Lang führen dabei aus, der Gegner sei alleiniger Inhaber der vom UrhG geschützen Rechte an dem genannten Musikwerk. Die vermeintliche öffentliche Zugänglichmachung verletze deshalb die urheberrechtlich geschützten Rechte ihres Mandanten.

Forderungen des Gegners sind deswegen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungerklärung, die Zahlung eines Schadensersatzes sowie Zahlung der Kosten der Anwälte Nümann und Lang. Daebi stellen diese den immensen Schadensersatzforderungen ein vermeintlich günstiges Vergleichsangebot gegenüber.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Vogt

Die beigefügten Unterlassungserklärungen sollten in rechtlicher Hinsicht immer geprüft werden, da diese oftmals weitgehende Verpflichtungen enthalten.

Sollten auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer kostengünstigen Erstberatung weiter. Jede Abmahnung stellt einen Einzelfall dar und bedarf deshalb auch immer einer individuellen Überpüfung.

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