Abmahnung von FILTRAL & UVEX durch Rechtsanwälte Rau, Schneck & Hübner
Die Abmahnung der FILTRAL & UVEX im Einzelnen
Unser Mandant soll die Marke des Gegners dadurch verletzt haben, dass er dessen Marke abgeändert und als eigene verwendet haben soll. Die Abwandlung des Namens ist aber den Anwälten Rau, Schneck & Hübner zufolge nicht deutlich genug, um eine Verwechslung auszuschließen. Es sei angeblich eine zu enge klangliche sowie schriftliche Zeichenähnlichkeit vorhanden. Deshalb wird von unserem Mandanten eine dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskunft und Schadensersatz gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der FILTRAL & UVEX
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Jede Abmahnung betrifft eine individuelle Angelegenheit und bedarf als socher auch einer Überprüfung im Einzelfall. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, zögern Sie also nicht, uns anzurufen. Wir beraten Sie -auch gerne bundesweit- im Rahmen unserer günstigen Erstberatung.