Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung bzgl. des Musikalbums „Mads Langer“ von Behold

23. August 2012
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Uns liegt eine Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor. Unsere Mandantschaft soll das Urheberrecht an dem Musikalbums „Mads Langer“ von Behold verletzt haben.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, das Musikalbum „Mads Langer“ im Internet heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt zu haben. Da die Gegenseite behauptet, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zu sein, wurde unser Mandant aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die angeblich entstandenen Abmahnkosten zu erstatten und Schadensersatz zu leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment GmbH

Die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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