Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen unlauteren Wettbewerbs bei eBay

23. August 2012
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Uns liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart vor. Unser Mandant soll im Rahmen seines eBay-Auftrittes versäumt haben u.a. den Grundpreis anzugeben.

Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf seiner Verkaufsseite von ebay für die angebotenen Holzpellets nur den Endpreis und nicht auch den Grundpreis anzugeben, sowie die Käufer nicht über ihr Widerrufs- und Rückgaberecht zu belehren.

Unser Mandant wird hierbei aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Wettbewerbszentrale Stuttgart

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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