Abmahnung der Techland Sp. z. o. o. durch die rka Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dying Light“

11. September 2015
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Die rka Rechtsanwälte mahnen im Namen der Techland Sp. z. o. o. einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dying Light“ ab.

Die Abmahnung der Techland Sp. z. o. o. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse das Computerspiel „Dying Light“ widerrechtlich anderen Nutzern zum Herunterladen bereit gehalten zu  haben. Dies stelle eine illegale öffentliche Zugänglichmachung und damit eine Urheberrechtsverletzung nach §§97, 69c, 19a UrhG dar.

Auf Grund des vermeintlichen Verstoßes fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Ein vorgefertigtes Exemplar ist dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 257,02 bezahlen. Um eine schnelle außergerichtliche Einigung zu erreichen, wird unserem Mandanten ein Vergleichsangebot in Höhe von EUR 800.- unterbreitet, mit dem alle Ansprüche abgegolten wären.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Techland Sp. z. o. o.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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