Abmahnung des Herrn Holger Dölle durch die JÜNGST Rechtsanwälte wegen Verstoßes gegen die Informationspflichten hinsichtlich des Widerrufsrechts
Die Abmahnung des Herrn Holger Dölle im Einzelnen
Genauer wird in dem Abmahnschreiben der JÜNGST Rechtsanwälte angegeben, dass unser Mandant Im Rahmen seines Shops auf der Internetplattform ‚Amazon‘ den Verbraucher nicht über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 BGB und auch nicht über das Muster-Widerrufsformular informieren würde. Auch soll eine entsprechende Information fehlen, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen habe. Diese Informationen sollen dem Verbraucher angeblich nicht – wie von Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB gefordert – vor der Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll die von unserem Mandanten verwendete Widerrufsbelehrung nicht rechtskonform sein und eine Aufklärung über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts ausbleiben.
Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße wird von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die JÜNGST Rechtsanwälte haben dem Abmahnschreiben ein vorgefertigtes Exemplar zur Abgabe beigefügt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Holger Dölle
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.