Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverstoß

07. November 2013
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Unser Mandant hat eine Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft erhalten. Gegenstand der durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhaltenen Abmahnung ist der Vorwurf, dass unser Mandant illegal über seinen Internetanschluss den Film Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 2 in einer Internet-Tauschbörse verbreitet hat.

Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen

In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er auf seinem Internetanschluss einen urheberrechtlich geschützten Film der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft widerrechtlich auf einer Internet-Tauschbörse verbreitet hat.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll er Schadensersatz leisten und die Rechtsanwaltskosten erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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