Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Rechtanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „30 Days of Night“
Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen in einer Internettauschbörse das Filmwerk „30 Days of Night“ widerrechtlich heruntergeladen und gleichzeitig zum Download angeboten zu haben. Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft gibt an, Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Filmwerk zu sein.
Aufgrund dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird er aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 450, – sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506,- bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.