Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs München wegen Wettbewerbsverstoß

14. Januar 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs München vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen in einem Zeitungsinserat einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.

Die Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs München im Einzelnen

Die Wettbewerbszentrale München wirft unserem Mandanten vor, dass er es in einem Zeitungsinserat unterlassen habe, die Firmierung so anzugeben, wie sie im Handelsregister eingetragen ist, obwohl durch das Angebot ein unmittelbarer Geschäftsabschluss möglich gewesen sei. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.

Aufgrund eines weiteren angeblichen Verstoßes wird unser Mandant aufgefordert, eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000.- € zu zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Wettbewerbszentrale München

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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