Abmahnung der TIS Technische Informationssysteme GmbH durch die Nienhaus Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an Bildmaterial
Die Abmahnung der TIS GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf seiner Unternehmenswebseite ein Bild widerrechtlich und ohne entsprechende Nutzungsrechte zu verwenden. Durch diese mutmaßlich rechtswidrige Verwendung seien die Rechte der TIS Technische Informationssysteme GmbH aus § 19a UrhG verletzt, denn sie sei – zumindest laut Abmahnschreiben – Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Bild.
Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Ein entsprechender Entwurf wurde dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll er Auskunft über Art und Umfang der angeblichen Nutzung dahingehend erteilen, dass er neben der Art der Verbreitungsmedien auch die Dauer der Nutzung angibt. Des Weiteren soll unser Mandant Schadensersatz sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 480,20 bezahlen, welche die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000.- berechnet haben.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der TIS GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.