Abmahnung des FC Augsburg 1907 durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky wegen diverser Verstöße beim Verkauf von Tickets des FCA

28. April 2016
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Uns liegt erneut eine Abmahnung des FC Augsburg 1907, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, beim Verkauf von Tickets des FC Augsburg gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen verstoßen zu haben.

Die Abmahnung des FC Augsburg 1907 im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer eBay-Auktion Tickets des FC Augsburg unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen angeboten und mit einem Preiszuschlag von über 10 % veräußert habe. Dadurch seien die Rechte des FC Augsburg verletzt worden.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll er unter Zugrundelegung eines Streitwertes in Höhe von EUR 2.500.-, die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts erstatten. Unserem Mandanten wird insoweit aber angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von EUR 250.- zu erledigen. Darüber hinaus wird Herausgabe des eingenommenen Mehrerlöses in Höhe von EUR 130.- gefordert. Insgesamt werden somit Kosten in Höhe von EUR 380.- gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des FC Augsburg 1907

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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