Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge „The Simpsons – The Marge-ian Chronicles“

27. April 2016
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzungen an der TV-Folge „The Simpson – The Marge-ian Chronicles“ ab.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen der Internettauschbörse bittorent die TV-Folge „The Simpsons – The Marge-ian Chronicles“ anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten zu haben. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Zu einer solchen sei allerdings nur – so wird zumindest angegeben – die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH berechtigt.

Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße wird von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer haben dem Abmahnschreiben bereits ein vorgefertigtes Exemplar beigefügt. Zudem soll unser Mandant einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 400,- sowie Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 169,50, die die Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 1.000,- berechnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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