Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Alien: Covenant“

27. Juni 2018
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1251 mal gelesen
0 Shares

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Alien: Covenant“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant beschuldigt, über seinen Internetanschluss den Film „Alien: Covenant“ mit Hilfe des Filesharing-Programms „bittorrent“ unerlaubt angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben. Dieses Vorgehen stelle eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ist laut den Angaben im Abmahnschreiben für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der vermeintlichen Rechtsverletzung an dem besagten Werk geltend zu machen.

Aufgrund dessen wird unsere Mandantschaft angewiesen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein vorformuliertes Muster für eine solche Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits bei. Außerdem wird unser Mandant dazu aufgefordert, einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 700.- zu bezahlen sowie die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 215,- zu begleichen, die sich aus einem Gegenstandswert von EUR 1.700,- berechnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a