Abmahnung des Herrn Boris N. durch die Kanzlei Richter Berlin wegen wettbewerbswidrigen Handelns aufgrund der unerlaubten Versendung von E-Mail-Werbung
Die Abmahnung des Herrn Boris N. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben führt die Kanzlei Richter Berlin näher aus, dass ihr Mandant – Herr N. – auf seiner privat genutzten E-Mail-Adresse eine E-Mail werbenden Inhalts erhalten habe, wobei diese E-Mail angeblich für unseren Mandanten versandt worden sei. Zudem soll für den Fall der Inaktivität des Empfängers die Übersendung weiterer Werbung mit der Formulierung „Um sich aus diesem Verteiler auszutragen, klicken Sie folgenden Link. abmelden“ angekündigt worden sein.
Der Gegenseite habe dabei weder durch Eintragung in eine Liste noch auf sonstige Weise zuvor ein ausdrückliches Einverständnis zum Erhalt dieser konkreten Werbung erklärt. Die angebliche Werbung per elektronischer Nachricht ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers wertet die Gegenseite gem. §§ 3, 7 I, II 3 UWG als eine unlautere und damit unzulässige unzumutbare Belästigung, wobei unserem Mandanten vorgeworfen wird, jedenfalls an der Verletzung mitgewirkt zu haben, um von der Werbung zu profitieren.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, die Durchführung bzw. Mitwirkung an weiterer rechtswidriger Werbung zu unterlassen und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ein Formulierungsbeispiel einer solchen Erklärung wurde dem Schreiben beigefügt. Darüber hinaus wird die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 808,13 gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Boris N.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.