Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

25. Juni 2018
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann vor. In dieser wird einer unserer Mandanten beschuldigt eine Urheberrechtsverletzung im Rahmen seiner eBay-Präsenz begangen zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines eBay-Shops Waren unter der Verwendung eines bestimmten Lichtbilds anbiete. Herr Aldo Bachmann behauptet, er sei Urheber und Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Lichtbild. Eine unautorisierte Verwendung stelle eine Verletzung seines Urheberrechts dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Die Gegenseite bietet unserem Mandanten außerdem an, auf Basis einer einmaligen Zahlung i.H.v. EUR 1.100.- die Sache vergleichsweise beizulegen und von einer Einschaltung eines Anwalts abzusehen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Aldo Bachmann

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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