Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte

29. Dezember 2009
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Auch die Anzahl der Abmahnungen der Universal Music GmbH steigt weiter. Erneut wurde einer unserer Mandanten wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes abgemahnt.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

Die Rasch Rechtsanwälte tragen vor, unser Mandant hätte angeblich über eine sog. Internet-Tauschbörse das Musikalbum „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ des Künstlers Jan Delay anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten. In diesem vermeintlichen unberechtigten öffentlich Zugänglichmachen sah die Universal Music GmbH ihr Urheberrecht am besagten Tonträger verletzt und forderte unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf sowie die entstandenen Kosten zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Haben Sie vielleicht selbst in den vergangenen Tagen ein solches Schreiben von den Rasch Rechtsanwälten erhalten? In diesem Fall sollten Sie bei der Abgabe der meist vorformulierten Unterlassungserklärung Vorsicht walten lassen. Denn mit der Abgabe entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten und Folgen. Lassen Sie daher das erhaltene Abmahnschreiben genauestens prüfen.

Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

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