Abmahnung der DigiProtect GmbH durch Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen

29. Dezember 2009
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Die Abmahnungen von DigiProtect (Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien) nehmen kein Ende. Erneut wurde einer unserer Mandanten abgemahnt, da er gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) verstoßen haben soll.

Die Abmahnung der DigiProtect GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Graf von Westphalen tragen vor, unser Mandant habe über eine sog. Internet-Tauschbörse den Film „Private classics – The uranus experiment“ anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten. In einem unberechtigten öffentlich Zugänglichmachen wäre DigiProtect in ihrem Nutzungsrecht an dem besagten Film verletzt, so die gegnerischen Rechtsanwälte.

Die Rechtsanwaltskanzlei Graph von Westphalen forderte unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf sowie zur Erstattung der entstandenen Abmahnkosten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiProtect GmbH

Haben Sie vielleicht selbst in den vergangenen Tagen ein solches Schreiben von den Rechtsanwälten Graf von Westphalen erhalten? In diesem Fall sollten Sie bei der Abgabe der meist vorformulierten Unterlassungserklärung Vorsicht walten lassen. Denn mit der Abgabe entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten und Folgen. Lassen Sie daher das erhaltene Abmahnschreiben genauestens prüfen.

Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

1 Kommentar

  1. Hans, 22. April 2010

    Hmm, ob man dann zahlen muss?

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