Abmahnung der Universum Film GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Blitz“

25. Februar 2013
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Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer, da dieser eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Er soll mittels einer Internettauschbörse den Film "Blitz“ zum Herunterladen zur Verfügung gestellt haben.

Abmahnung der Universum Film GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wirft unserem Mandanten in ihrem Abmahnschreiben im Auftrag der Universum Film GmbH vor, er habe bei einer Online-Tauschbörse ein urheberrechtlich geschütztes Werk anderen Tauschbörsen-Nutzern weltweit zum Download angeboten. Die Universum Film GmbH gibt dabei an, an dem genannten Werk die ausschließlichen Verwertungsrechte inne zu haben. Diese Rechte wären durch ein öffentliches Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm als verletzt anzusehen.

Infolgedessen wurde unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte, vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie eine Zahlung von insgesamt 956,00 € für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universum Film GmbH

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls unterzeichnet werden, bevor sie nicht einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wurden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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