Abmahnung des Herrn Andreas Richter durch Rechtsanwalt Dr. Graf wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay

27. Februar 2013
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Unser Mandant hat eine Abmahnung von Herrn Andreas Richter durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf erhalten. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, mehrere Wettbewerbsverstöße auf der Auktionsplattform eBay begangen zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Andreas Richter im Einzelnen

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass sein Angebot auf der Auktionsplattform eBay nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Ihm wird u.a. vorgeworfen, dass er eine veraltete Widerrufsbelehrung verwende, sowie dass er seinen Kunden eine unzulässige Kostentragung bei Rücksendung von Waren unter 40,00 € auferlege. Zudem täusche er die Verbraucher über die betriebliche Herkunftsangabe seiner Produkte.

Von unserem Mandanten wird die Unterzeichnung einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert sowie die Erstattung der durch die Rechtsverfolgung der Verstöße entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.022,57 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Andreas Richter

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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