Abmahnung von Graf, David, Duque, De Luyz, Jaschik, Hafemann, Lwanga, Müller-Lerch und Krouzilek durch die Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Von Allein“ der Gruppe Culcha Candela
Die Abmahnung von Graf, David, Duque, De Luyz, Jaschik, Hafemann, Lwanga, Müller-Lerch und Krouzilek im Einzelnen
Unser Mandant hat eine Abmahnung der Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte im Namen von Hanno Graf, Omar David, Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek erhalten. Ihm wird vorgeworfen, das Musikwerk „Von Allein“ der Gruppe Culcha Candela in einer Internettauschbörse zum Download angeboten zu haben. Sie geben dabei an, gemeinschaftliche Urheber des Textes, sowie Urheber der Musik des Musikwerks zu sein.
Des Weiteren wird unser Mandant dazu aufgefordert eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 400, – zu zahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Graf, David, Duque, De Luyz, Jaschik, Hafemann, Lwanga, Müller-Lerch und Krouzilek im Einzelnen
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.