Abmahnung der reFX Audio Software Inc. durch die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzung an der Audiobearbeitungssoftware Nexus²

06. November 2012
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Die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH WeSaveYourCopyrights mahnt im Auftrag der reFX Audio Software Inc. eine Urheberrechtsverletzung an der Audiobearbeitungssoftware Nexus² ab.

Die Abmahnung der reFX Audio Software Inc.  im Einzelnen

Unser Mandant erhielt eine Abmahnung der Rechtsanwälte WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der reFX Audio Software Inc. Ihm wird darin vorgeworfen, das Programm Nexus² im Rahmen einer Internet-Tauschbörse den anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten und so das Urheberrecht verletzt zu haben.

Desweiteren wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und darüber hinaus eine pauschale Vergleichszahlung von EUR 3.000.- zu leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der  reFX Audio Software Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben – andernfalls droht ein gerichtliches Verfahren, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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