Abmahnung von Marc Klammek und Florian Richter durch IPPC LAW wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“

29. Juni 2026
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Uns liegt eine Abmahnung von Marc Klammek und Florian Richter vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein Musikwerk über einen gewerblich genutzten Social-Media-Account ohne entsprechende Rechte öffentlich zugänglich gemacht und somit gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Die Abmahnung von Marc Klammek und Florian Richter im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben von Marc Klammek und Florian Richter, vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft ein Musikwerk über einen gewerblich genutzten Social-Media-Account öffentlich zugänglich gemacht haben soll, ohne die hierfür erforderlichen Rechte zu besitzen.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung von Urheberrechten bzw. verwandten Schutzrechten nach dem Urheberrechtsgesetz dar. In der Abmahnung werden unter anderem §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 7, 8, 13, 14, 15, 19a, 21, 23 UrhG genannt. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um das Musikwerk „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft unter anderem zur Beseitigung, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung, zur Zahlung von Schadensersatz sowie zum Ersatz von Rechtsverfolgungskosten aufgefordert. Der Schadensersatz wird mit 1.500,00 Euro beziffert. Die Rechtsverfolgungskosten werden mit insgesamt 1.851,88 Euro geltend gemacht. Zur außergerichtlichen Beilegung wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.351,88 Euro gefordert.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Marc Klammek und Florian Richter

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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