Abmahnung der Petra Kuck durch die Rechtsanwälte Vy wegen Urheberrechtsverletzung an dem Gemälde „Blick nach vorne“

28. Juli 2025
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Uns liegt eine Abmahnung der Petra Kuck, ausgesprochen durch die Vy Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Gemälde "Blick nach vorne" begangen zu haben.

Die Abmahnung der Petra Kuck im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Vy Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, ein Gemälde der Gegenseite kopiert und diese Kopien dann unter eigenem Namen im Internet veröffentlicht und verkauft, sowie auf einem Gemeindefest ausgestellt zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 17, 19a UrhG.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Zudem wird er zum Ersatz der für die Gegenseite entstandenen Aufwendungen, zusammengesetzt aus der Geschäftsgebühr der Vy Rechtsanwälte (EUR 1.205,10), welche diese anhand eines Gegenstandswertes von EUR 25.000,00 errechnen, einer Post- und Telekommunikationspauschale (EUR 20,00) sowie der Umsatzsteuer in Höhe von 19% (EUR 232,77) aufgefordert. Letztlich ergibt sich eine Gesamtforderungssumme von EUR 1.457,87.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Petra Kuck

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

 

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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