Abmahnung von Christoph Bellin durch den Rechtsanwalt Florian Giese wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Die Abmahnung von Christoph Bellin im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Florian Giese wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Internet ein Lichtbild veröffentlicht haben soll, ohne die ensprechende Lizenz oder Zustimmung des Rechteinhabers erhalten zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 19a UrhG dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben macht die Gegenseite einen Schadensersatz in Höhe von EUR 862,00 geltend. Überdies werden die Rechtsverfolgungskosten von EUR 713,76 gefordert. Insgesamt entsteht somit eine Forderungssumme von EUR 1.575,76.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Christoph Bellin
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

