Abmahnung von Ronald Koch durch die Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen (Internetrecht-Rostock.de) wegen Wettbewerbsverstoß
Die Abmahnung von Ronald Koch im Einzelnen:
Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen im Rahmen ihres Internetauftritts unterschiedliche Widerrufsbelehrungen verwendet zu haben. Zudem soll die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist nicht der aktuellen Gesetzeslage entsprechen.
Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, um eine Wiederholungsgefahr auszuräumen sowie 413,90 € an Rechtsverfolgungskosten erstatten.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Ronald Koch
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.