Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung

19. Dezember 2013
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk "Hangover 3" ab.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, den Film „Hangover 3“ weltweit allen Nutzern der Filesharing-Tauschbörse „bittorrent“ zum Herunterladen angeboten zu haben. Die Warner Bros. Entertainment GmbH gibt an, die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film „Hangover 3“ inne zu haben.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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