Abmahnung von beatStore durch die Rechtsanwälte Schlömer Sperl wegen Urheberrechtsverletzung

21. Dezember 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer Sperl im Auftrag von beatStore wegen Urheberrechtsverletzung an einem Foto vor.

Die Abmahnung von beatStore im Einzelnen

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen dessen ebay-Auftritts unerlaubt Bildmaterial verwendet zu haben, an dem beatStore die ausschließlichen Nutzungsrechte habe. Auf diese Weise soll unsere Mandantschaft vor allem Leistungsschutzrechte verletzt haben.

Infolge dessen wird unser Mandanat aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben sowie insgesamt 1030,80€ für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von beatStore

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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