Abmahnung der Wettbewerbszentrale (Büro Berlin) wegen Verstoßes gegen die Handwerksordnung sowie Wettbewerbsrechtsverletzung durch Werbung für selbstständige Handwerksleistungen ohne Eintragung in der Handwerksrolle

21. Dezember 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor, in der gegenüber unserem Mandanten ein Verstoß gegen die Handwerksordnung geltend gemacht wird, zudem wäre hierdurch auch ein Wettbewerbsverstoß gegeben.

Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale (Büro Berlin) im Einzelnen

Im Einzelnen verwirkliche unser Mandant die geltend gemachten Verstöße durch die Werbung auf seiner Webseite für seine Handwerksleistungen. Denn selbstständige Tischlereileistungen dürfe gem. § 1 Handwerksordnung (HwO) nur derjenige erbringen, der in der Handwerksrolle eingetragen ist. Da unser Mandant hier jedoch angeblich nicht eingetragen sei, verstoße er einerseits gegen die HwO und begehe eine unlautere geschäftliche Handlung gem. §§ 3, 3a UWG. Andererseits werde der Verbraucher durch die beanstandete Werbung gem. § 5 Abs.1 S. 2 Nr. 3 UWG irregeführt.

Die Wettbewerbszentrale fordert deswegen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein entsprechender Entwurf ist der Abmahnung beigefügt. Zudem habe unser Mandant einen angemessenen Anteil der Aufwendungen für die vorliegende Rechtsverfolgung zu ersetzen, welcher vorliegend auf 267,50 € beziffert wird.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Wettbewerbszentrale (Büro Berlin)

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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