Abmahnung der OS Trading Company UG (haftungsbeschränkt) durch die Rechtsanwaltskanzlei J U S DIREKT (Büro Vaterstetten) wegen Wettbewerbsverstoßes durch Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen auf eBay
Die Abmahnung der OS Trading Company UG (haftungsbeschränkt) im Einzelnen
Die gegnerischen Rechtsanwälte führen in der Abmahnung an, dass ein Verkauf gebrauchter Software bzw. einer Lizenz für diese Software nur unter den durch den BGH in seiner „Used Soft II“-Entscheidung festgelegten Voraussetzungen zulässig sei. Insbesondere muss die Software bei Erstverkauf mit Zustimmung des Rechteinhabers in den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sein. Weiter hat der Rechteinhaber dem Ersterwerber ein unbeschränktes und unbefristetes Nutzungsrecht einräumen müssen. Zudem muss für die im Weiterverkauf veräußerte Lizenz eine dem wirtschaftlichen Wert der Software entsprechende Vergütung gezahlt worden sein. Insbesondere jedoch hat der ursprüngliche Lizenznehmer seine Kopien unbrauchbar zu machen. Hierüber muss eine entsprechende Dokumentation erbracht und dem Gebrauchtkäufer ausgehändigt werden.
Ein Verkäufer, der diese Nachweise nicht erbringt, täusche seine Kunden massiv. Denn im Zweifel kann der Kunde gegenüber dem Softwarehersteller nicht nachweisen, dass er eine rechtmäßige Lizenz an der Software erworben hat, wodurch er sich gegenüber diesem wegen einer dann unzulässigen Vervielfältigungshandlung urheberrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen kann. Da unser Mandant seinen Dokumentationspflichten beim Verkauf seiner Gebrauchtsoftware auf eBay angeblich gerade nicht nachkomme, handele er wettbewerbswidrig gem. §§ 3, 5, 5a UWG.
Insofern seien Unterlassungsansprüche der OS Trading Company UG (haftungsbeschränkt) gegeben, weswegen unser Mandant eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen habe, ein Entwurf ist dabei der Abmahnung beigefügt. Ferner habe er die Kosten der Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei J U S DIREKT zu tragen. Diese berechnen sich vorliegend aus einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR und einer 1,3 Geschäftsgebühr, mithin wird ein Gesamtbetrag von 1.171,67 EUR gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der OS Trading Company UG (haftungsbeschränkt)
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.