Abmahnung von Dirk Schmoock (DSH Drover House) durch Rechtsanwalt Woitalla wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht
Die Abmahnung von Dirk Schmoock (DSH Drover House) im Einzelnen
In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftritts innerhalb der AGB die Widerrufsbelehrung nicht hervorzuheben und somit nicht den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Darin sei ein wettbewerbswidriger Verstoß zu sehen.
Unser Mandant soll nun auf Grund dessen eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 911,80 zahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Dirk Schmoock (DSH Drover House)
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.