Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei ReedSmith LLP wegen Urheberrechtsverletzung

25. Januar 2013
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Die Kanzlei ReedSmith LLP mahnt im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab. Darüber hinaus wird ein Verstoß gegen ihre AGB gerügt.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen,  DVDs des Filmwerks „Zorn der Titanen“ sowie Blu-ray Discs des Films „Die Reise zur geheimnisvollen Insel“ zur Vermietung angeboten zu haben, obwohl diese ausschließlich zum Verkauf vorgesehen sind.

Auf Grund dessen soll er eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Zudem soll er Auskunft hinsichtlich des Umfangs der Verletzung erteilen und den daraus entstandenen Schaden ausgleichen, sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 859,80 zahlen. Dies soll darüber hinaus einen Verstoß gegen die AGB der Warner Bros. Entertainment GmbH darstellen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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