Abmahnung der Splendid Film GmbH durch die Sasse & Partner Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Stolen“
Die Abmahnung der Splendid Film GmbH im Einzelnen
Die Urheberrechtsverletzung soll unser Mandant dadurch begangen haben, dass er besagten Film in einer Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten habe.
Unser Mandant wird nun aufgefordert, den Film von seinem Computer zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ferner hätte er der Splendid Film GmbH Aufwendungsersatz zu leisten.
Zur Abgeltung dieser Ansprüche soll er 800 € zahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Splendid Film GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben – andernfalls droht ein gerichtliches Verfahren, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.