Abmahnung der Berlinedia UG durch Rechtsanwalt Martin Knüppelholz wegen falschem Impressum

25. Januar 2013
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Einer unserer Mandanten hat mehrere Abmahnungen der Berlinedia UG wegen angeblichen wettbewerbswidrigen Verhalten erhalten.

Abmahnung der Berlinedia UG im Einzelnen

Konkret wird ihm vorgeworfen als Mitbewerber der Berlinedia UG irreführend zu werben und seine Geschäftstätigkeit zu verschleiern. Dies ergebe sich daraus, dass er fehlerhafte Impressen verwendet.

Unser Mandant wird in dem Schreiben nun aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Berlinedia UG

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben – andernfalls droht ein gerichtliches Verfahren, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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