Abmahnung von Allgäuer Zeitungsverlag GmbH durch Rechtsanwälte Dr. Wartner, Dr. Dietrich und Partner

24. September 2009
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Unser Mandant wurde wegen vermeintlichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wartner, Dr. Dietrich und Partner abgemahnt.

Die Abmahnung der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwälte stützen ihre Abmahnung auf die Behauptung, dass unser Mandant, ein Zeitungsherausgeber, irreführende und damit wettbewerbswidrige Angaben bezüglich des Verbreitungsgebietes der Zeitung und der darin abgedruckten Werbung gemacht haben soll. Die gegnerische Seite verlangte von unserem Mandanten aufgrund der angeblichen Verstöße die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei ABmahnungen der Allgäuer Zeitungsverlag GmbH

Aber was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung ein Einzelfall ist und deshalb genau geprüft werden muss.

Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wartner, Dr. Dietrich und Partner bekommen haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

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