Abmahnung von Constantin Filmverleih GmbH durch Rechtsanwaltskanzlei Waldorf

24. September 2009
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Die Kanzlei Waldorf mahnte unseren Mandanten wegen angeblich unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen ab.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwaltskanzlei mahnte unseren Mandanten ab, weil dieser vermeintlich die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte des Gegners verletzte, indem er einen Film (Bild- und Tonaufnahme) in einer Internet-Tauschbörse andern Nutzern zum Download bereitgestellt haben soll. Unser Mandant habe dadurch gegen das Urheberrechtgesetz verstoßen, so die gegnerischen Anwälte. Aufgrund dessen macht der Gegner gegen unseren Mandanten Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadenersatz geltend.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin FIlm Verleih GmbH

Aber was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung ein Einzelfall ist und deshalb genau geprüft werden muss. Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf bekommen haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

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