Abmahnung von Tasa, Eshuijs, Peifer und Reuter sowie Uptunes GmbH durch Rechtsanwälte Nümann & Lang

24. September 2009
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
6481 mal gelesen
0 Shares

Unser Mandant wurde abgemahnt aufgrund angeblich von ihm begangener Urheberrechtsverletzungen. Vorgeworfen wurde die vermeintlich von ihm zu vertretende öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen eines Filesharingnetzwerks.

Die Abmahnung von Tasa, Eshuijs, Peifer und Reuter sowie Uptunes GmbH  im Einzelnen

Über ein gerichtliches Anordnungsverfahren wurden die Personendaten des Mandanten ermittelt, weshalb unser Mandant von den Abmahnenden für die angeblich begangenen Verletzungen in Anspruch genommen wurde. Er wurde aufgefordert, Schadensersatz zu leisten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Tasa, Eshuijs, Peifer und Reuter sowie Uptunes GmbH

Da aber die Abgabe der meist vorformulierten Unterlassungserklärung weitreichende Folgen hat, sollte diese immer einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Jede Abmahnung stellt einen Einzelfall dar, welcher regelmäßig einer individuellen Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen mit Ihrer Abmahnung gerne und auch bundesweit weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a