Abmahnung der Euro-Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte
Die Abmahnung der EURO-Cities AG im Einzelnen
Die Abmahnung durch die gegnerischen Rechtsanwälte basiert darauf, dass unser Mandant angeblich unzulässigerweise Kartenmaterial des Gegners im Internet verwendet haben soll. Dieser gibt an, das ausschließliche Nutzungsrecht an der von ihm veröffentlichten Kartographie zu besitzen. Forderungen der Wiedorfer Rechtsanwälte gegenüber unserem Mandanten sind Zahlung eines Schadenersatzes, eine Unterlassungserklärung sowie die Kostentragung der Anwaltskosten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der EURO-Cities AG
Aber was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung ein Einzelfall ist und deshalb genau geprüft werden muss.
Bei einer Abmahnung sollten Sie nicht ungeprüft die vorgegebene Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese oftmals Verpflichtungen enthält, die über das Erforderliche hinausgehen.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.